61. Kundmachung: Widerruf von vierzehn Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr bzw. der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr bzw. dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
ADR - Beförderung verschiedener Gasgemische der Klasse 2aufgehobenADR - Beförderung von 3,3,3-Trifluorpropen-1 und HeptafluorpropanaufgehobenADR - Beförderung von Akkumulatoren in loser SchüttungaufgehobenADR - Beförderung von Calciumsilicid (Calciumsilicium)aufgehobenADR - Beförderung von DekafluorbutanaufgehobenADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2aufgehobenADR - Beförderung von Gasgemischen als Stoff der Klasse 2 Ziffer 4a)aufgehobenADR - Beförderung von Geräten mit inerten GasenaufgehobenADR - Beförderung von Stickstoff der Klasse 2, Ziffer 1a)aufgehobenADR - Freistellung von Gasgemischen von BeförderungsvorschriftenaufgehobenADR - Verwendung von Verschlußeinrichtungen an TanksaufgehobenADR - Widerruf von 14 Vereinbarungen zwischen Deutschland und Österr.neuADR - Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3aufgehobenADR - Zusammenpackung von Druckgaspackungen der Klasse 2aufgehoben
122. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Stickstoff der Klasse 2, Ziffer 1 a), in Hydrospeichern
ADR - Beförderung von Stickstoff der Klasse 2, Ziffer 1a)neu