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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von Nitrozellulosepulver×
BGBl
BGBl. Nr. 13/1994 Kundmachung kundgemacht 05.01.1994
13. Kundmachung: Widerruf von sieben Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande
ADR - Beförderung bestimmter organischer PeroxideaufgehobenADR - Beförderung v. Peressigsäure unterschiedl. ZusammensetzungenaufgehobenADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetraflurorethan (R 134a)aufgehobenADR - Beförderung von NitrozellulosepulveraufgehobenADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%aufgehobenADR - Beförderung von tertiärem Amylperoxy-2-EthylhexanoataufgehobenADR - Widerruf von sieben Vereinbarungenneu
BGBl. Nr. 636/1988 Sonstiges kundgemacht 30.11.1988
636. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Nitrozellulosepulver
ADR - Beförderung von Nitrozellulosepulverneu