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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%×
BGBl
BGBl. Nr. 13/1994 Kundmachung kundgemacht 05.01.1994
13. Kundmachung: Widerruf von sieben Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande
ADR - Beförderung bestimmter organischer PeroxideaufgehobenADR - Beförderung v. Peressigsäure unterschiedl. ZusammensetzungenaufgehobenADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetraflurorethan (R 134a)aufgehobenADR - Beförderung von NitrozellulosepulveraufgehobenADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%aufgehobenADR - Beförderung von tertiärem Amylperoxy-2-EthylhexanoataufgehobenADR - Widerruf von sieben Vereinbarungenneu
BGBl. Nr. 419/1989 Sonstiges kundgemacht 18.08.1989
419. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)
ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%neu