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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%×
BGBl
BGBl. Nr. 475/1993 Kundmachung kundgemacht 16.07.1993
475. Kundmachung: Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR
ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%aufgehobenADR - Beförderung von Peressigsäure unterschiedl. ZusammensetzungaufgehobenADR - Widerruf von zwei Vereinbarungenneu
BGBl. Nr. 565/1989 Sonstiges kundgemacht 05.12.1989
565. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)
ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40%neu