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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von Benzoylperoxid×
BGBl
BGBl. Nr. 433/1993 Kundmachung kundgemacht 30.06.1993
433. Kundmachung: Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde Frankreichs
ADR - Beförderung von 1,1,1,2-TetrafluoräthanaufgehobenADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluoräthan bzw. Benzolperoxid - W.neuADR - Beförderung von Benzoylperoxidaufgehoben
BGBl. Nr. 510/1990 Sonstiges kundgemacht 07.08.1990
510. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde Frankreichs gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Benzoylperoxid mit mindestens 30% Phlegmatisierungsmitteln der Klasse 5.2 Ziffer 8 b)
ADR - Beförderung von Benzoylperoxidneu