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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluoräthan×
BGBl
BGBl. Nr. 433/1993 Kundmachung kundgemacht 30.06.1993
433. Kundmachung: Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde Frankreichs
ADR - Beförderung von 1,1,1,2-TetrafluoräthanaufgehobenADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluoräthan bzw. Benzolperoxid - W.neuADR - Beförderung von Benzoylperoxidaufgehoben
BGBl. Nr. 400/1990 Sonstiges kundgemacht 12.07.1990
400. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Frankreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluoräthan
ADR - Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluoräthanneu