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Kundmachungen zu ADR - Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechnischen Eigenschaften×
BGBl
BGBl. Nr. 216/1993 Kundmachung kundgemacht 26.03.1993
216. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechnischen Eigenschaften als Stoffe der Klasse 1
ADR - Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechn. Eigensch. - WiderrufneuADR - Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechnischen Eigenschaftenaufgehoben
BGBl. Nr. 33/1992 Sonstiges kundgemacht 14.01.1992
33. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechnischen Eigenschaften als Stoffe der Klasse 1
ADR - Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechnischen Eigenschaftenneu