291. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 16 Arlberg Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlberg
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 16 Arlberg Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlbergneu