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BGBl
Judikatur
Kundmachungen zu
Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 555/1992
Verordnung
kundgemacht 04.09.1992
555. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol
Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Tirol
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