63. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreichs Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von festen Stoffen der Klasse 5.1, Ziff. 11b) in Papiersäcken
ADR - Beförderung von festen Stoffen der Klasse 5.1 Ziff. 11b - Wid.neuADR - Beförderung von festen Stoffen der Klasse 5.1, Ziff. 11b)aufgehoben
588. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreichs Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von festen Stoffen der Klasse 5.1, Ziff. 11 b) in Papiersäcken
ADR - Beförderung von festen Stoffen der Klasse 5.1, Ziff. 11b)neu