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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% - Widerruf×
BGBl
BGBl. Nr. 431/1993 Kundmachung kundgemacht 30.06.1993
431. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde von Spanien nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)
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