752. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Sauerstoff der Klasse 2 Ziffer 1 a) und Distickstoffoxid der Klasse 2 Ziffer 5 a) in Flaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist
ADR - Beförderung von Sauerstoff der Klasse 2neu