62. Kundmachung: Widerruf von drei Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsminister bzw. der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
ADR - Beförderung von DekafluorbutanaufgehobenADR - Beförderung von Druckgaspackungen für Sahne u. SahneprodukteaufgehobenADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2aufgehobenADR - Widerruf von 3 Vereinbarungen zwischen Belgien und Österreichneu
579. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Belgien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR über die Beförderung von Dekafluorbutan als Stoff der Ziffer 3 a) der Klasse 2
ADR - Beförderung von Dekafluorbutanneu