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Kundmachungen zu ADR - Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3×
BGBl
BGBl. III Nr. 61/1997 Kundmachung kundgemacht 22.04.1997
61. Kundmachung: Widerruf von vierzehn Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr bzw. der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr bzw. dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
ADR - Beförderung verschiedener Gasgemische der Klasse 2aufgehobenADR - Beförderung von 3,3,3-Trifluorpropen-1 und HeptafluorpropanaufgehobenADR - Beförderung von Akkumulatoren in loser SchüttungaufgehobenADR - Beförderung von Calciumsilicid (Calciumsilicium)aufgehobenADR - Beförderung von DekafluorbutanaufgehobenADR - Beförderung von Gasen der Klasse 2aufgehobenADR - Beförderung von Gasgemischen als Stoff der Klasse 2 Ziffer 4a)aufgehobenADR - Beförderung von Geräten mit inerten GasenaufgehobenADR - Beförderung von Stickstoff der Klasse 2, Ziffer 1a)aufgehobenADR - Freistellung von Gasgemischen von BeförderungsvorschriftenaufgehobenADR - Verwendung von Verschlußeinrichtungen an TanksaufgehobenADR - Widerruf von 14 Vereinbarungen zwischen Deutschland und Österr.neuADR - Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3aufgehobenADR - Zusammenpackung von Druckgaspackungen der Klasse 2aufgehoben
BGBl. Nr. 848/1994 Sonstiges kundgemacht 28.10.1994
848. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3, Ziffern 3a), 21a), 23a) und 25a)
ADR - Zulassung von Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.3neu