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Kundmachungen zu ADR – Beförderung von Lithiumbatterien der Klasse 9, Ziffer 5×
BGBl
BGBl. Nr. 445/1995 Sonstiges kundgemacht 07.07.1995
445. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Schweden, Dänemark sowie Portugal und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien der Klasse 9, Ziffer 5
ADR – Beförderung von Lithiumbatterien der Klasse 9, Ziffer 5neu