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Kundmachungen zu ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemische×
BGBl
BGBl. Nr. 90/1995 Sonstiges kundgemacht 03.02.1995
90. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Frankreich und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können
ADR - Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie Lösungen u. Gemischeneu