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Kundmachungen zu ADR - Vereinbarungen gem. Rn. 2010 und 10 602×
BGBl
BGBl. Nr. 91/1995 Sonstiges kundgemacht 03.02.1995
91. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Frankreich und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von neuen oder gebrauchten und nicht beschädigten Batterien
ADR - Vereinbarungen gem. Rn. 2010 und 10 602neu