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Kundmachungen zu ADR – Beförderung von Transportüberwachungsgeräten×
BGBl
BGBl. Nr. 565/1995 Sonstiges kundgemacht 22.08.1995
565. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Transportüberwachungsgeräten mit Lithiumbatterien der Klasse 9 Ziffer 5
ADR – Beförderung von Transportüberwachungsgerätenneu