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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von Batterien (neu o. gebraucht u. nicht beschäd.)×
BGBl
BGBl. Nr. 590/1995 Sonstiges kundgemacht 31.08.1995
590. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von neuen oder gebrauchten und nicht beschädigten Batterien
ADR - Beförderung von Batterien (neu o. gebraucht u. nicht beschäd.)neu