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Kundmachungen zu ADR - Ausnahme bestimmter Verpackungen vom Falltest gem. Rn. 3552(2)×
BGBl
BGBl. Nr. 662/1995 Sonstiges kundgemacht 03.10.1995
662. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Ausnahme bestimmter Verpackungen vom Falltest gemäß Rn. 3552(2)
ADR - Ausnahme bestimmter Verpackungen vom Falltest gem. Rn. 3552(2)neu