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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von Abfällen und festen Rückständen×
BGBl
BGBl. Nr. 841/1995 Sonstiges kundgemacht 21.12.1995
841. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Belgiens, Dänemarks sowie Norwegens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von Abfällen und festen Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
ADR - Beförderung von Abfällen und festen Rückständenneu