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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von Batterien (gebraucht, beschädigt o. unbeschäd.)×
BGBl
BGBl. Nr. 320/1996 Sonstiges kundgemacht 09.07.1996
320. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Ungarn und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von gebrauchten beschädigten oder unbeschädigten Batterien
ADR - Beförderung von Batterien (gebraucht, beschädigt o. unbeschäd.)neu