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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von Batterien (neu o. gebraucht u. nicht beschäd.)×
BGBl
BGBl. Nr. 321/1996 Sonstiges kundgemacht 09.07.1996
321. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Ungarn und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von neuen oder gebrauchten und nicht beschädigten Batterien
ADR - Beförderung von Batterien (neu o. gebraucht u. nicht beschäd.)neu