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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von festen Abfällen und Rückständen×
BGBl
BGBl. Nr. 323/1996 Sonstiges kundgemacht 09.07.1996
323. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Spaniens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
ADR - Beförderung von festen Abfällen und Rückständenneu