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Kundmachungen zu Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung ausgenommen sind×
BGBl
BGBl. II Nr. 79/1997 Verordnung kundgemacht 25.03.1997
79. Verordnung: Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung auf die Post- und Telekom Austria AG ausgenommen sind
Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung ausgenommen sindneu