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BGBl
Judikatur
Kundmachungen zu
Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung ausgenommen sind
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 79/1997
Verordnung
kundgemacht 25.03.1997
79. Verordnung: Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung auf die Post- und Telekom Austria AG ausgenommen sind
Liegenschaften, die von der Vermögensübertragung ausgenommen sind
neu