11. Multilaterale Vereinbarung M73 gemäß Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in faserverstärkten Kunststofftanks nach neuem Anhang B.1c
ADR – Beförderung gefährlicher Güter in faserverstärkten Kunststofftanks nach neuem Anhang B.1cneu