359. Verordnung: Bestimmung des Trassenverlaufs der Ausbaustrecke Unterinntal von Kundl/Radfeld nach Baumkirchen im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein–Innsbruck–Staatsgrenze am Brenner
Bestimmung des Trassenverlaufs der Ausbaustrecke Unterinntal von Kundl/Radfeld nach Baumkirchen im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein–Innsbruck–Staatsgrenze am Brennerneu