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Kundmachungen zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Zöblen×
BGBl
BGBl. II Nr. 61/2018 Verordnung kundgemacht 06.04.2018
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde ZöblenaufgehobenFestsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen – April 2018neu
BGBl. II Nr. 435/1999 Verordnung kundgemacht 25.11.1999
435. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Zöblen
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Zöblenneu