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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen×
BGBl
BGBl. III Nr. 39/2003 Kundmachung kundgemacht 15.04.2003
39. Kundmachung: Widerruf der Multilateralen Vereinbarung M93 gemäß Rn. 2010 betreffend die Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen der Kennzeichnungsnummer UN 0501, 0502, 0503 und 0504
ADR - Beförderung von bestimmten Stoffen und GegenständenaufgehobenADR - Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen - Widerrufneu
BGBl. III Nr. 22/2000 Sonstiges kundgemacht 10.02.2000
22. Multilaterale Vereinbarung M93 gemäß Rn. 2010 betreffend die Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen der Kennzeichnungsnummer UN 0501, 0502, 0503 und 0504
ADR - Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständenneu