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BGBl
Judikatur
Kundmachungen zu
Schutz der Unterseekabel
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Art. 1
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von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 34/1937
Verordnung
kundgemacht 04.02.1937
Verordnung der Bundesregierung, womit das Verzeichnis der dem Übereinkommen zum Schutze der Unterseekabel beigetretenen Staaten ergänzt wird.
Schutz der Unterseekabel
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