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Kundmachungen zu Einräumung von Prioritätsrechten zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem Intellectual Property Office×
BGBl
BGBl. II Nr. 127/2000 Kundmachung kundgemacht 05.05.2000
127. Kundmachung: Gegenseitigkeit bei der Einräumung von Prioritätsrechten für Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenanmeldungen zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem Intellectual Property Office in Taipeh
Einräumung von Prioritätsrechten zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem Intellectual Property Officeneu