23. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn
Straßengüterverkehr Ungarn (steuerliche Behandlung)2
200. Verordnung: Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn
Straßengüterverkehr Ungarn (steuerliche Behandlung)neu