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Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Ökologisches Bauen“ und „Akademischer Experte für Ökologisches Bauen“, Lehrgang „Ökologisches Bauen“, Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie×
BGBl
BGBl. II Nr. 235/2000 Verordnung kundgemacht 27.07.2000
235. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Ökologisches Bauen“ und „Akademischer Experte für Ökologisches Bauen“, Lehrgang „Ökologisches Bauen“, Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Ökologisches Bauen“ und „Akademischer Experte für Ökologisches Bauen“, Lehrgang „Ökologisches Bauen“, Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologieneu