Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr vom 17. Juni 1991
Errichtung von vorgeschobenen GrenzabfertigungsstellenaufgehobenErrichtung von vorgeschobenen GrenzabfertigungsstellenaufgehobenErrichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen auf BahnhöfenaufgehobenGrenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung - Grenzübergang Pyhrabruck/Nové HradyaufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Grenzübergang Gmünd - České VeleniceaufgehobenGrenzabfertigung Bahnhöfe Gmünd und České VeleniceaufgehobenVereinbarung über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Tschechische R)neu
136. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik zur Errichtung einer vorgeschobenen österreichischen Grenzabfertigungsstelle und einer vorgeschobenen tschechischen Grenzabfertigungsstelle beim Grenzübergang Gmünd – České Velenice
Grenzabfertigung – Grenzübergang Gmünd - České Veleniceneu