337. Verordnung: Zulassungserfordernisse zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache
Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der JustizwacheneuGrundausbildung Verw.gruppe E 1 (Justizwache)aufgehoben