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Kundmachungen zu Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache××
BGBl
BGBl. II Nr. 337/2000 Verordnung kundgemacht 13.10.2000
337. Verordnung: Zulassungserfordernisse zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache
Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der JustizwacheneuGrundausbildung Verw.gruppe E 1 (Justizwache)aufgehoben