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Kundmachungen zu ADR – Beförderung begrenzter Mengen gefährlicher Güter×
BGBl
BGBl. III Nr. 34/2004 Kundmachung kundgemacht 07.05.2004
Berichtigung der Multilateralen Vereinbarung M104 gemäß Randnummern 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Versandstücken mit in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern unter Verwendung von Umverpackungen
ADR – Beförderung begrenzter Mengen gefährlicher Güter1
BGBl. III Nr. 188/2000 Sonstiges kundgemacht 31.10.2000
188. Multilaterale Vereinbarung M104 gemäß Randnummern 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Versandstücken mit in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern unter Verwendung von Umverpackungen
ADR – Beförderung begrenzter Mengen gefährlicher Güterneu