Berichtigung der Multilateralen Vereinbarung M104 gemäß Randnummern 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Versandstücken mit in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern unter Verwendung von Umverpackungen
ADR – Beförderung begrenzter Mengen gefährlicher Güter1
188. Multilaterale Vereinbarung M104 gemäß Randnummern 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Versandstücken mit in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern unter Verwendung von Umverpackungen
ADR – Beförderung begrenzter Mengen gefährlicher Güterneu