6. Multilaterale Vereinbarung M108 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Essigsäure in Konzentrationen bis 20% (Gärungsessig) und Essigsäure in Lebensmittelqualität (Essigessenz mit max. 20% Essigsäure)
ADR – Beförderung von Essigsäure in Konzentrationen bis 20% und Essigsäure in Lebensmittelqualitätneu