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Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Ausbildungslehrgang für Supervision, Institut für Integrative Bildung (Sympaideia)×
BGBl
BGBl. II Nr. 486/2003 Verordnung kundgemacht 21.10.2003
486. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang „Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruck
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Ausbildungslehrgang für Supervision, Institut für Integrative Bildung (Sympaideia)aufgehobenVerleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Lehrgang „Supervision“, Institut für Integrative Bildung des Vereines Sympaideia, Innsbruckneu
BGBl. II Nr. 162/2001 Verordnung kundgemacht 19.04.2001
162. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Ausbildungslehrgang für Supervision, Institut für Integrative Bildung (Sympaideia)
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Supervisorin“ und „Akademischer Supervisor“, Ausbildungslehrgang für Supervision, Institut für Integrative Bildung (Sympaideia)neu