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Kundmachungen zu Festlegung von Staaten und Gebieten, deren Angehörigen der an Universitäten entrichtete Studienbeitrag rückerstattet werden kann×
BGBl
BGBl. II Nr. 55/2004 Verordnung kundgemacht 27.01.2004
Studienbeitragsverordnung 2004 – StubeiV 2004
Festlegung von Staaten und Gebieten, deren Angehörigen der an Universitäten entrichtete Studienbeitrag rückerstattet werden kannaufgehobenStubeiV 2004neuStubeiVOaufgehoben
BGBl. II Nr. 281/2001 Verordnung kundgemacht 10.08.2001
281. Verordnung: Festlegung von Staaten und Gebieten, deren Angehörigen der an Universitäten entrichtete Studienbeitrag rückerstattet werden kann
Festlegung von Staaten und Gebieten, deren Angehörigen der an Universitäten entrichtete Studienbeitrag rückerstattet werden kannneu