289. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 35 Brucker Schnellstraße – Anschlussstelle „Röthelstein“ im Bereich der Gemeinde Röthelstein
Bestimmung des Straßenverlaufes der S 35 Brucker Schnellstraße – Anschlussstelle „Röthelstein“ im Bereich der Gemeinde Röthelstein neu