147. Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über Regelungen zur partnerschaftlichen Durchführung der Regionalprogramme im Rahmen der EU-Strukturfonds in der Periode 2000 bis 2006
Regelungen zur partnerschaftlichen Durchführung der Regionalprogramme (Bund – Länder)neu