149. Kundmachung: Berichtigung der Multilateralen Vereinbarung M119 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen
ADR – Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen1
10. Multilaterale Vereinbarung M119 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen
ADR – Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfenneu