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Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Palliative Care“ und „Akademischer Experte für Palliative Care“, Lehrgang „Palliative Care“, Landesverband Hospiz Niederösterreich×
BGBl
BGBl. II Nr. 223/2005 Verordnung kundgemacht 26.07.2005
Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Palliative Care“ und „Akademischer Experte für Palliative Care“, Lehrgang „Palliative Care“, Landesverband Hospiz Niederösterreich
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Palliative Care“ und „Akademischer Experte für Palliative Care“, Lehrgang „Palliative Care“, Landesverband Hospiz Niederösterreich1
BGBl. II Nr. 246/2002 Verordnung kundgemacht 25.06.2002
246. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Palliative Care“ und „Akademischer Experte für Palliative Care“, Lehrgang „Palliative Care“, Landesverband Hospiz Niederösterreich
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Palliative Care“ und „Akademischer Experte für Palliative Care“, Lehrgang „Palliative Care“, Landesverband Hospiz Niederösterreichneu