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Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“ und „Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“, Lehrgang „Psychologie in der Wirtschaft“, Wiener Rotes Kreuz×
BGBl
BGBl. II Nr. 491/2002 Verordnung kundgemacht 20.12.2002
491. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitäten Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“ und „Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“, Lehrgang „Psychologie in der Wirtschaft“, Wiener Rotes Kreuz
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“ und „Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft“, Lehrgang „Psychologie in der Wirtschaft“, Wiener Rotes Kreuzneu