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Kundmachungen zu Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer Richtung×
BGBl
BGBl. II Nr. 218/2017 Verordnung kundgemacht 16.08.2017
Zulassung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen und Fachhochschul-Diplomstudiengängen zu Doktoratsstudien
Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-DiplomstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-MasterstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-MasterstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-MasterstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-MasterstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-MasterstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher RichtungaufgehobenDoktoratsstudium der technischen Wissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-MasterstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium der technischen Wissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-MasterstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium der technischen Wissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-MasterstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium der technischen Wissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-MasterstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium der technischen Wissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer RichtungaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen des Fachhochschul-Studienganges „Holztechnik und Holzwirtschaft“aufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Diplomstudiengängen technischer RichtungaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Diplomstudiengängen technischer RichtungaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Diplomstudiengängen technischer RichtungaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-MasterstudiengängenaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen technischer RichtungaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer RichtungaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer RichtungaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer RichtungaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer RichtungaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer RichtungaufgehobenDoktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher RichtungaufgehobenZugang für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen zum Doktoratsstudium der PhilosophieaufgehobenZulassung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen und Fachhochschul-Diplomstudiengängen zu DoktoratsstudienneuZulassung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen zum DoktoratsstudiumaufgehobenZulassung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen zum DoktoratsstudiumaufgehobenZulassung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen zum Doktoratsstudiumaufgehoben
BGBl. II Nr. 417/2003 Verordnung kundgemacht 09.09.2003
417. Verordnung: Studienstandortverordnung Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer Richtung3Studienstandortverordnung Universität für Musik und darstellende Kunst Wienneu
BGBl. II Nr. 113/2003 Verordnung kundgemacht 31.01.2003
113. Verordnung: Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer Richtung
Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer Richtungneu