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Kundmachungen zu Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren××
BGBl
BGBl. II Nr. 141/2003 Verordnung kundgemacht 14.02.2003
141. Verordnung: Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende
Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowierenneu