Aufhebung von Trassenverordnungen
Bestimmung des Trassenverlaufes der ÖBB-Strecke Ötztal–Landeck, km 46,142–km 50,800 (Abschnitt Ötztal–Roppen)aufgehobenBestimmung des Trassenverlaufes der ÖBB-Strecke Ötztal–Landeck, km 50,800–km 55,395 (Abschnitt Roppen–Imst)aufgehobenBestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Schlierbach im Zuge der Hochleistungsstrecke Selzthal – LinzaufgehobenBestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung St. Peter–Seitenstetten im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/PuchheimaufgehobenBestimmung des Trassenverlaufs der Neubaustrecke „Umfahrung Enns“ im Zuge der Hochleistungsstrecke Wien–SalzburgaufgehobenBestimmung des Trassenverlaufs des Abschnittes Unterwald–Kalwang im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Michael–BischofshofenaufgehobenBestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Aich–Althofen/Drau im Zuge der Koralmbahn Graz–KlagenfurtaufgehobenBestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen–Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz–KlagenfurtaufgehobenBestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes St. Andrä–Aich im Zuge der Koralmbahn Graz–KlagenfurtaufgehobenBestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Wettmannstätten–St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurtaufgehoben
196. Verordnung: Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen–Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurt
Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Feldkirchen–Wettmannstätten im Zuge der Koralmbahn Graz–Klagenfurtneu