51. Multilaterale Vereinbarung RID 7/2002 nach Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 § 12 der Richtlinie 96/94/EC betreffend Abweichung im Bezug auf Benennung und Beschreibung von Kältemaschinen (UN 2857)
RID – Abweichung im Bezug auf Benennung und Beschreibung vonKältemaschinen (UN 2857)neu