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Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Balkanologie)“×
BGBl
BGBl. II Nr. 413/2003 Verordnung kundgemacht 05.09.2003
413. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Balkanologie)“
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den „MAS Lehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Advanced Studies (Balkanologie)“neu