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Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „General Management Programm“ der LIMAK Internationale Management Akademie sowie Festlegung der Bezeichnungen „Akademische General Managerin“ und „Akademischer General Manager×
BGBl
BGBl. II Nr. 416/2003 Verordnung kundgemacht 09.09.2003
416. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „General Management Programm“ der LIMAK Internationale Management Akademie sowie Festlegung der Bezeichnungen „Akademische General Managerin“ und „Akademischer General Manager“
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „General Management Programm“ der LIMAK Internationale Management Akademie sowie Festlegung der Bezeichnungen „Akademische General Managerin“ und „Akademischer General Managerneu